Anwaltskanzlei Koch

in Oberstaufen

Fachanwälte

für

Familienrecht  ●  Arbeitsrecht  ●  Bau- & Architektenrecht

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Wir sind individuell für Sie erreichbar!

Lassen Sie sich persönlich in unserer Kanzlei, aber auch per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz von uns beraten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ihre Ansprechpartner

Kathrin Koch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht

  • 1971 geboren in Füssen
  • Anwaltszulassung seit 1998
  • Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende SüdBank eG
  • Mitglied Vorstand Weißachtal-Kraftwerke eG

Tätigkeitsschwerpunkte

z. B. Scheinselbständigkeit

u. a. Vorsorgepaket: Ehevertrag, Testament, Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

bei Geschäftsführern und Gesellschaftern von Familiengesellschaften

inkl. Teilungsversteigerung im Familien- und Erbrecht

Angela Mang

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

  • 1981 geboren in München
  • Anwaltszulassung seit 2009
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Arbeitskreis „Lindauer Weg“

Angela Mang war zunächst von 2009 bis September 2011 in einer mittelständischen Kanzlei in Bad Tölz als Rechtsanwältin tätig mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht. Seit Oktober 2011 ist sie in unserer Kanzlei tätig.

Tätigkeitsschwerpunkte

z. B. Kaufverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen

z.B. Testamente, Nachfolgeregelung, Übergabeverträge, Altenteilsrecht, Pflichtteilsrecht

z.B. Umgang, Unterhalt, elterliche Sorge, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Schuldenausgleich

z. B. Rufschädigung, Beleidigung

Silvia Kieslich

Rechtsanwaltsfachangestellte

WIR ARBEITEN QUALITÄTSBEWUSST

Sie dürfen hohe Anforderungen an uns stellen.

Lösungsorientiert

„Wir erarbeiten für Sie optimale, maßgeschneiderte Lösungen und verfolgen das gesetzte Ziel konsequent.“

Effizient

„Wir arbeiten kostenbewußt und klären von Anfang an gründlich Ihren Lebenssachverhalt.“

Qualifiziert

„Wir bilden uns stetig fort und verwenden selbstverständlich aktuellste Literatur sowie juristische Internetmedien.“ (juris, beck)

Unsere Arbeitsweise

Wir verstehen uns als ein Team von Spezialisten, die arbeitsteilig zusammenarbeiten. Uns ist bewusst, dass wir Dienstleister sind. Deswegen stellen wir Ihnen jeweils einen persönlichen Ansprechpartner für alle Ihre Fragen und Wünsche zur Verfügung.

2019 wurde aufgrund der stetigen Erweiterung der Kompetenzen ein Umzug in neue Räume am Bahnhofsplatz 3 in Oberstaufen erforderlich. Aus der geschichtsträchtigen Rainwaldstraße 4, Hertlein-Haus, wurde die Kanzlei in moderne und helle Räumlichkeiten am Bahnhofsplatz 3, verlegt. In alten wie in neuen Räumen setzen wir auf modernste Technik. Unsere Mitarbeiter sind sämtlich hoch erfahren und spezialisiert, etwa im Bereich Forderungseinzug und Verkehrsunfallwesen. Das gesamte Team der Kanzlei Koch arbeitet Hand in Hand in einer kollegialen Atmosphäre. Wir sehen uns damit für die Herausforderungen der Zukunft sehr gut gerüstet.

Kanzleihistorie

Unsere Kanzlei wurde 1985 von den Rechtsanwälten Johannes Koch und Martin Puls gegründet. Rechtsanwalt Johannes Koch war zuvor im öffentlichen Dienst tätig und deckte als Fachanwalt für Verwaltungsrecht u.a. das öffentliche und private Baurecht ab. Rechtsanwalt Martin Puls verantwortete als ehemaliger Mitarbeiter einer Bank den wirtschaftsrechtlichen Bereich. Mit dem Einzug einer weiblichen Rechtsanwältin 1998, der jetzigen Inhaberin der Kanzlei Koch, wurde auch das Familien- und Erbrecht mit aufgenommen, später folgten durch weitere Fachanwaltsspezialisierung zudem das Arbeitsrecht und das Bau- und Architektenrecht. Seit 2011 ist die Kanzlei Koch mit Frau Rechtsanwältin Angela Mang zusätzlich noch verstärkt im Strafrecht sowie im Miet- und WEG-Recht tätig.

Kosten

Auch bei den Rechtsanwaltskosten gilt für uns der Grundsatz der maßgeschneiderten Lösung.
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des Gegenstandswertes ab.

Für das erste Beratungsgespräch berechnen wir Ihnen 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Im Rahmen dieses ersten Beratungsgesprächs besprechen wir mit Ihnen den Fall und beraten Sie hinsichtlich der Rechtslage, den Erfolgsaussichten und der weiteren Vorgehensweise.

Falls die Sache mit der ersten Beratung abgeschlossen ist, fallen keine weiteren Kosten an, ansonsten klären wir Sie am Ende des Beratungsgespräch über die weiteren Gebühren auf. Sollte doch eine weitere Bearbeitung in der jeweils im Rahmen der Erstberatung besprochenen Rechtsangelegenheit innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Beratung durch uns notwendig werden, werden die Kosten der Beratung selbstverständlich dann auf die weiteren Kosten angerechnet.

Unsere Kooperationspartner

 

Stellenangebote und Ausbildung

Derzeit bieten wir einen Ausbildungsplatz zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten an.
Mehr Informationen dazu gibt es auf der Jobseite.

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    Anfahrt und Parken

    Unsere Kanzlei befindet sich direkt am Bahnhof Oberstaufen.

    Hinter dem Gebäude Bahnhofsplatz 3 stehen Ihnen Mandantenparkplätze zum Parken zur Verfügung. Sie können aber auch direkt auf dem öffentlichen Parkplatz am Bahnhof parken.

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