Anwaltskanzlei Koch
in Oberstaufen
in Oberstaufen
für
Familienrecht ● Arbeitsrecht ● Bau- & Architektenrecht
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ist der Weg in die Kanzlei möglich?
Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsbestimmungen.
Siehe Informationen des bayerischen Staatsministeriums
FAQs zum Coronavirus
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht, Sozialabgaben- und Strafrecht
z. B. Scheinselbständigkeit
Bau- und Architektenrecht, Landwirtschaftsrecht
Familien- und Erbrecht
u. a. Vorsorgepaket: Ehevertrag, Testament, Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Statusfragen
bei Geschäftsführern und Gesellschaftern von Familiengesellschaften
Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht
Zwangsversteigerungsrecht
inkl. Teilungsversteigerung im Familien- und Erbrecht
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Angela Mang war zunächst von 2009 bis September 2011 in einer mittelständischen Kanzlei in Bad Tölz als Rechtsanwältin tätig mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht. Seit Oktober 2011 ist sie in unserer Kanzlei tätig.
Tätigkeitsschwerpunkte
Allgemeines Zivilrecht
z. B. Kaufverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erbrecht
z.B. Testamente, Nachfolgeregelung, Übergabeverträge, Altenteilsrecht, Pflichtteilsrecht
Familienrecht
z.B. Umgang, Unterhalt, elterliche Sorge, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Schuldenausgleich
Internetrecht
z. B. Filesharing, Abo-Falle, Darlehensvermittlungsbetrug
Kredit- und Kapitalanlagerecht
Medizinrecht
Miet- und WEG-Recht
Sozialrecht inkl. Sozialversicherungsrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Unterlassung
z. B. Rufschädigung, Beleidigung
Verkehrsrecht
Rechtsanwaltsfachangestellte
Frau Winnie Halm, geb. 1976, hat im Jahr 1997 ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten in einer Wirtschaftskanzlei in München erfolgreich abgeschlossen. Von April 1997 bis November 1999 setzte sie ihre Tätigkeit dann in einer international tätigen, insbesondere auf das deutsch-italienische Recht spezialisierten Wirtschaftskanzlei fort. Im Dezember 1999 wechselte sie als Assistenz der Geschäftsleitung in ein großes Münchner Autohaus, bevor sie im Jahre 2003 ins Allgäu kam und seither in unserer Kanzlei tätig ist. Sie steht Ihnen in allen Bereichen stets fachkompetent zur Verfügung.
Rechtsfachwirtin
Frau Kristina Pomaska, geb. 1987, hat im Jahr 2007 erfolgreich ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten in Hannover abgeschlossen. Danach war sie durchgehend in einer ADAC-Vertragskanzlei in Hannover mit Schwerpunkt Verkehrsrecht tätig. Seit 2016 verstärkt sie unser Kanzleiteam. Nach erfolgreicher Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin im Jahr 2019 liegt ihr Schwerpunkt in der selbständigen Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie im Forderungsmanagement. Zudem steht Ihnen Frau Pomaska als erste Ansprechpartnerin an unserem Empfang zur Verfügung.
Sie dürfen hohe Anforderungen an uns stellen.
„Wir erarbeiten für Sie optimale, maßgeschneiderte Lösungen und verfolgen das gesetzte Ziel konsequent.“
„Wir arbeiten kostenbewußt und klären von Anfang an gründlich Ihren Lebenssachverhalt.“
„Wir bilden uns stetig fort und verwenden selbstverständlich aktuellste Literatur sowie juristische Internetmedien.“ (juris, beck)
Wir verstehen uns als ein Team von Spezialisten, die arbeitsteilig zusammenarbeiten. Uns ist bewusst, dass wir Dienstleister sind. Deswegen stellen wir Ihnen jeweils einen persönlichen Ansprechpartner für alle Ihre Fragen und Wünsche zur Verfügung.
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2019 wurde aufgrund der stetigen Erweiterung der Kompetenzen ein Umzug in neue Räume am Bahnhofsplatz 3 in Oberstaufen erforderlich. Aus der geschichtsträchtigen Rainwaldstraße 4, Hertlein-Haus, wurde die Kanzlei in moderne und helle Räumlichkeiten am Bahnhofsplatz 3, verlegt. In alten wie in neuen Räumen setzen wir auf modernste Technik. Unsere Mitarbeiter sind sämtlich hoch erfahren und spezialisiert, etwa im Bereich Forderungseinzug und Verkehrsunfallwesen. Das gesamte Team der Kanzlei Koch arbeitet Hand in Hand in einer kollegialen Atmosphäre. Wir sehen uns damit für die Herausforderungen der Zukunft sehr gut gerüstet.
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Unsere Kanzlei wurde 1985 von den Rechtsanwälten Johannes Koch und Martin Puls gegründet. Rechtsanwalt Johannes Koch war zuvor im öffentlichen Dienst tätig und deckte als Fachanwalt für Verwaltungsrecht u.a. das öffentliche und private Baurecht ab. Rechtsanwalt Martin Puls verantwortete als ehemaliger Mitarbeiter einer Bank den wirtschaftsrechtlichen Bereich. Mit dem Einzug einer weiblichen Rechtsanwältin 1998, der jetzigen Inhaberin der Kanzlei Koch, wurde auch das Familien- und Erbrecht mit aufgenommen. Seit 2011 ist die Kanzlei Koch mit Frau Rechtsanwältin Angela Mang zusätzlich noch verstärkt im Strafrecht tätig.
Auch bei den Rechtsanwaltskosten gilt für uns der Grundsatz der maßgeschneiderten Lösung.
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des Gegenstandswertes ab.
Für das erste Beratungsgespräch berechnen wir Ihnen 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.
Im Rahmen dieses ersten Beratungsgesprächs besprechen wir mit Ihnen den Fall und beraten Sie hinsichtlich der Rechtslage, den Erfolgsaussichten und der weiteren Vorgehensweise. Ein erstes Beratungsgespräch dauert ca. 60 Minuten.
Falls die Sache mit der ersten Beratung abgeschlossen ist, fallen keine weiteren Kosten an, ansonsten klären wir Sie am Ende des Beratungsgespräch über die weiteren Gebühren auf. Sollte eine weitere Bearbeitung innerhalb der nächsten zwei Jahre durch uns notwendig werden, werden die Kosten der Beratung selbstverständlich auf die weiteren Kosten angerechnet.
Bei finanziell engen Verhältnissen gibt es auch die Möglichkeit, für die Rechtsberatung und Rechtsvertretung finanzielle Unterstützung in Form von Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie finden das Hinweisblatt sowie den Antrag auf Prozesskostenhilfe in unserem Downloadbereich.
Wir bieten Ihnen alternativ an, unsere Tätigkeit auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes nach Stundensätzen abzurechnen. Hierbei erhalten Sie im Sinne optimaler Kostentransparenz regelmäßig eine genaue nachprüfbare Aufstellung über die erbrachten Tätigkeiten. Unsere Stundensätze betragen je nach Tätigkeit zwischen 210,00 € und 250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand kommt nur in Betracht, wenn wir dies mit Ihnen vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit schriftlich vereinbaren.
Unsere Kanzlei befindet sich direkt am Bahnhof Oberstaufen.
Hinter dem Gebäude Bahnhofsplatz 3 stehen Ihnen Mandantenparkplätze zum Parken zur Verfügung. Sie können aber auch direkt auf dem öffentlichen Parkplatz am Bahnhof parken.
Bahnhofsplatz 3, 87534 Oberstaufen
Telefon +49 (0) 8386 9396-50
Telefon +49 (0) 8386 9396-52
Fax +49 (0) 8386 9396-55
info@kanzlei-koch.info
Montag-Donnerstag:
8:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Freitag:
8:00-13:00 Uhr
Das Geheimnis des Erfolgs liegt in der Beständigkeit des Ziels.
Benjamin Disraeli
(1804-1881, englischer Politiker u. Schriftsteller)